Logo
Das Logo besteht aus der Bildmarke und dem Schriftzug „Handwerkskammer” mit dem Zusatz der jeweiligen Stadt bzw. Region. Der Schriftzug wird in der Schrift “TheSans SemiBold” geschrieben.
Logo und Schriftzug werden immer zusammen verwendet. Das Logo darf nicht mit gesperrter Schrift versehen werden. Im Logo der Handwerkskammer wird der Schriftzug „Handwerkskammer” immer ausgeschrieben. Die Abkürzung „HWK” wird in allen nach außen gerichteten Medien und Schriftstücken nicht verwendet.
Ausnahme
Nur in Ausnahmefällen können Wort- und Bildmarke getrennt werden. Dies ist möglich, wenn die Wortmarke nicht mehr lesbar ist, wie z.B. bei kleinen Give-aways. Dann wird nur die Bildmarke eingesetzt.
Logos downloaden
Für alle Handwerkskammern und Arbeitsgemeinschaften steht das passende Logopaket mit allen relevaten Formaten zum Download bereit.
Farbvarianten
Das Logo sollte immer so hochwertig wie möglich eingesetzt werden. Die hochwertigste Variante des Logos ist einfarbig dunkelblau. Sie ist für den DTP-Bereich als Variante in einer Sonderfarbe (SC) und als Vierfarbdruck (4C) angelegt.

Sonderfarben
Für Druckerzeugnisse wie z.B. der Geschäftsausstattung steht das Logo in Pantone-Sonderfarben (SC) zur Verfügung. Die hellblaue Schattierung in der Bildmarke ist 50 % des dunkelblauen Farbtons.

Vierfarbdruck
Broschüren und Flyer werden in der in CMYK gedruckt. Hierfür steht ein Logo in den Druckfarben (4C) zur Verfügung. Die hellblaue Schattierung in der Bildmarke ist 40 % des dunkelblauen Farbtons.

RGB
Websites, Apps, Video und Office-Programme arbeiten im RGB-Farbraum. Hierfür steht ein Logo in RGB-Farben zur Verfügung. Die hellblaue Schattierung in der Bildmarke ist 50 % des dunkelblauen Farbtons.

Graustufen
Wenn die farbige Variante nicht verwendet werden kann, steht eine Graustufenvariante (GR) zur Verfügung (z.B. für Zeitungsanzeigen in Schwarz-Weiß). Die graue Schattierung in der Bildmarke ist 60 % schwarz.

Schwarz-Weiß
Für besondere Anwendungen, z.B. Faxbogen, kann die Variante des Logos in Schwarz-Weiß (LA) verwendet werden.

Weiß
Zusätzlich wird eine Logovariante in Weiß (W) angeboten.
Hinweis zur Office-Anwendung:
Ein Ausdruck des farbigen Logos mit Laserdruckern ist nicht zu empfehlen, da die Farbqualität nicht gewährleistet wird. Es sollte dann eine der beiden schwarzweißen Varianten verwendet werden.
Benennung
Die Dateinamen setzen sich wie folgt zusammen:

Zahlen in den Dateinamen beziehen sich auf die Zeichnungsgröße der Dateien. Sie bezeichnen die Breite der Bildmarke des Logos in Millimetern.
Name
HWK = Handwerkskammer
Musterstadt = Stadt bzw. Region
Farbigkeit
SC = Sonderfarbe (Spot colour)
4C = Vierfarbdruck
RGB = Screen/Office
GR = Graustufen (Greyscale)
SW = Schwarz-Weiß Strich (Lineart)
W = Weiß (White)
Anwendungsgröße
S = Klein (Small)
M = Mittel (Medium)
Positionierung

Positionierungsbeispiel mit kurzem Handwerkskammer-Logo

Positionierungsbeispiel mit langem Handwerkskammer-Logo
Das Logo wird immer oben rechts im Format positioniert.
Die Bildmarke ist immer 2 Rastereinheiten (RE) hoch. Der Abstand zum Seitenrand bzw. zum folgenden Titelelement beträgt eine Bildmarke bzw. 2 RE.
Das Logo wird links oben immer bündig zu einer vollen Rastereinheit positioniert. Je nach Länge der Wortmarke ergibt sich zum rechten Seitenrand ein leicht variierender Abstand zwischen 2 und 3 Rastereinheiten.
Schutzzone

Das Logo der Handwerkskammer hat eine Schutzzone, innerhalb der keine anderen Elemente positioniert werden dürfen. Die Größe der Schutzzone ergibt sich aus der Höhe bzw. Breite der Bildmarke.
Hintergrund

Das Logo in Sonderfarbe oder Vierfarbdruck steht entweder auf Weiß oder auf 25 % der Primärfarbe Hellblau.

Der Hintergrund Hellblau ist auch für Pantone definiert. Mehr Infos finden Sie in der Rubrik Farben.

Muss das Logo auf farbigen Hintergründen eingesetzt werden, so ist das Logo in Weiß zu verwenden.

Das Logo in Sonderfarbe oder Vierfarbdruck darf nie auf bunten, grellfarbigen Hintergründen oder auf Bildern stehen.

Anwendungsgrößen

Um das Logo in allen Anwendungsgrößen optimal darzustellen, steht das Logo in zwei Anwendungsgrößen zur Verfügung:
S: 3,5 mm bis 4,9 mm Bildmarkenbreite
M: ab 5 mm Bildmarkenbreite
Für die unterschiedlichen Medien gelten verschiedene Mindestgrößen, unter denen das Logo nicht eingesetzt werden darf:
- DTP: 3,5 mm Bildmarkenbreite
- Bürokommunikation: 5 mm Bildmarkenbreite
- Internet: 16 Pixel Bildmarkenbreite
Bei dem Handwerkskammer-Logo beziehen sich Anwendungs- und Mindestgrößen immer auf die Breite der Bildmarke im Logo.
Bildungszentren
Vermaßung für die Bildungszentren/Akademie-Logos

Unterzeile:
- Abstand: Grundlinie : Grundlinie = 1 x Logo
- Schrift: TheSans C4 Regular
- Schriftgröße: wie Schriftgröße Logo
Regionale Zusatzlogos
Regionale Zusatzlogos können in Ausnahmefällen mit dem Handwerkskammer-Logo kombiniert werden.
Bei Interesse können Sie weitere Informationen von der Handwerkskammer München und Oberbayern anfordern.

Beispiel für ein regionales Zusatzlogo auf einem Briefbogen

Beispiel für ein regionales Zusatzlogo auf einem Broschürentitel